"Wir sind Erleichtert über die Endscheidung des Verbandssportgericht des NFV" so Ludger Stratmann
Am 13.09. hat das VSG den Antrag des SVE Wiefelstede auf Umwertung des Spels vom 16.08. als unbegründet zurückgewiesen.
Beantragt war das Spiel vom 16.08. - 2:1 für den ASV - zu Gusten von Wiefelstede umzuwerten weil der eingesetzte Spielers Daniel Lellek keine Spielerlaubnis habe.
Nachdem Wiefelstede auf einer Endscheidung des VSG bestand kam dieses am 13.09. zu folgendem Ergebnis:
Verehrte Sportkollegen,
das VSG hat heute den Einspruch des SVE Wiefelstede als unbegründet zurückgewiesen.
Entscheidungstenor:
Das VSG kommt zu dem Ergebnis, dass die Spielerlaubnis des Spielers Daniel Lellek für den ASV durch die 2004 erfolgte Löschung im Datenbestand des NFV nicht untergegangen ist. Sie wurde lediglich im Datenbestand des NFV programmtechnisch nicht mehr geführt, hatte spielrechtlich betrachtet aber ununterbrochen Gültigkeit.
Da das VSG zu dem Ergebnis kommt, dass die Spielerlaubnis des Spielers D. Lellek für den ASV durchgehend Bestand hat, braucht die Frage des Gutglaubensschutzes nicht mehr weiter geprüft werden, auch wenn der Verein durch das Verfahren SBO oder von anderer Stelle auf eine Nichtführung der Spielerlaubnis im Datenbestand des NFV hingewiesen wurde.
Der Einspruch ist somit als unbegründet zurückzuweisen.
Das schriftliche Urteil kommt in den nächsten Tagen per E-Post.
Mit sportlichen Grüßen
Joh. Budde
Vors. VSG
Urteil des VSG vom 15.09.2014 Urteil Verfahren Lelleck