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Ludger S. 13w"Wir freuen uns das der NFV sich unserer Auffassung angeschlossen hat, dass die Spielberechtigung für  Daniel Lellek nie vom ASV gelöscht wurde. Um so unverständlicher ist das der SVE Wiefelstede seine Einspruch nicht zurückzieht" so Ludger Stratmann ASV Vorsitzender-FUßball

 

 

Mit Erleichterung hat der ASV zunächst die Stellungnahme des NFV zum Antrag von Wiefelstede das Spiel zu ihren Gunsten umzuwerten aufgenommen. Es wird festgestellt das der ASV nie eine Löschung der Spielberechtigung beantragt hat.

Nun aber wurde mitgeteilt:

1. der SV E. Wiefelstede seinen Einspruch nicht zurückziehen wird.
Mein Schreiben vom 29.08. an den SV E. W. zielte darauf ab, eine außergerichtliche Lösung anzustreben.
Diese kommt nun leider nicht mehr zu Stande, so dass das VSG eine Entscheidung herbeiführen muss.

Ein Entscheidung des Verbandssportgericht wird nicht vor dem18.09.erwartet.

Siehe auch NWZ: Punkte bleiben wohl beim Ahlhorner SV

 

 

Verehrte Sportkollegen,
das VSG hat heute den Einspruch des SVE Wiefelstede als unbegründet zurückgewiesen.

Entscheidungstenor:
Das VSG kommt zu dem Ergebnis, dass die Spielerlaubnis des Spielers Daniel Lellek für den ASV durch die 2004 erfolgte Löschung im Datenbestand des NFV nicht untergegangen ist. Sie wurde lediglich im Datenbestand des NFV programmtechnisch nicht mehr geführt, hatte spielrechtlich betrachtet aber ununterbrochen Gültigkeit.

Da das VSG zu dem Ergebnis kommt, dass die Spielerlaubnis des Spielers D. Lellek für den ASV durchgehend Bestand hat, braucht die Frage des Gutglaubensschutzes nicht mehr weiter geprüft werden, auch wenn der Verein durch das Verfahren SBO oder  von anderer Stelle auf eine Nichtführung der Spielerlaubnis im Datenbestand des NFV hingewiesen wurde.

Der Einspruch ist somit als unbegründet zurückzuweisen.

Das schriftliche Urteil kommt in den nächsten Tagen per E-Post.

Mit sportlichen Grüßen
Joh. Budde
Vors. VSG